Teilnahmebedingungen

  1. Die Kursgebühr (festgelegt im Anmeldeformular) ist in voller Höhe vor Kursbeginn zu zahlen. Der Verantstalter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, ob und wann und unter welchem Voraussetzungen Zuschüsse der Krankenkasse gewährt werden. Die Beantragung derartiger Zuschüsse ist allein Sache der Kursteilnehmers.
  2. Bei Kursen, die die Krankenkasse bezuschusst, wird bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80% der Kursstunden) zum Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dassdie Kursgebühr unabhängig von einer evtl. Erstattung durch die Krankenkasse selbst in voller Höhe zu tragen ist.
  3. Die Rücktrittsmöglichkeit des Teilnehmers ist im Anmeldeformular festgelegt. Tritt der Teilnehmer später von seinem Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gemäß § 615 BGB in vollem Umfang fällig. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
  4. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs abzusagen. Die Kursgebühr wird erstattet. Findet ein einzelner Termin wegen Krankheit des Kursleiters, schlechten Wetterverhätlnissen oder sonstigen vom Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen gemäß § 616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berrechtigt.
  5. Der Teilnehmer ist spätestens zu Beginn des Kurses verpflichtet, dem Trainer alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen.
  6. Über die mezinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz der Gesundheitsbeeinträchtigung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die auf einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruhen, soweit der Veranstalter aufgrund des allgemeinen Erscheinungsbildes des Teilnehmers die Körper- und Gesundheitsgefahren nicht selbständig erkennen kann.
  7. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Von diesem Rechtsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aus Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Einer Pflichverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  8. Der Teilnehmer ist mit der Speicherung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Organisation/Verwaltung und Information, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, vom Veranstalter Auskunft über seine gespreicherten Daten zu erhalten.